Checkliste Arbeitszeugnis
Die Checkliste dient Arbeitgebern und Arbeitnehmenden als Orientierungshilfe bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen.
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Das Zeugnis muss wahr sein.
Ein Zeugnis ist wahr, wenn es nach dem Verständnis eines unbeteiligten Dritten den Tatsachen entspricht (vgl. Bger 4C.60/2005 E.4.1 vom 28.4.2005).
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Das Zeugnis muss klar sein.
Das Zeugnis muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein. Das heisst insbesondere, dass das Zeugnis nicht codiert bzw. in einer Art "Geheimsprache" verfasst werden darf. Ein codiertes Zeugnis erkennt man daran, dass positiv klingende Qualifikationen bei den verantwortlichen Personalchefs negativ besetzt sind.
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Das Zeugnis muss vollständig sein.
Vollständigkeit bedeutet, dass das Zeugnis mindestens über alle in Art. 330a Abs. 1 OR erwähnten Punkte Auskunft geben muss. Es muss also alles Wesentliche für die Beurteilung der Leistung oder des Verhaltens des Arbeitnehmers im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses enthalten.
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Das Zeugnis muss wohlwollend sein.
Ein Zeugnis ist wohlwollend formuliert, wenn es das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers fördert. Das Wohlwollen findet seine Grenze an der Wahrheitspflicht. Negativaussagen gehören ins Zeugnis, wenn diese Aussagen im Hinblick auf das gesamte Arbeitsverhältnis ein grosser Stellenwert zukommt.
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Das Zeugnis muss einheitlich sein.
Einheitlich ist ein Arbeitszeugnis, wenn es die gesamte Dauer des Anstellungsverhältnisses umfasst. Ein Verweis auf allfällig vorhandene Zwischenzeugnisse ist nicht zulässig. Einzig das Lehrzeugnis ist seperat auszustellen, Art. 346a OR.
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Form und Aufbau
Das Zeugnis sollte auf dem Briefpapier des Arbeitgebers mit Schreibmaschine (Computerausdruck) erstellt werden und einem bestimmten Aufbau entsprechen: (1.) Personalien (2.) Tätigkeitsbeschreibung (3.) Leistungsbeschreibung (4.) Persönliches Verhalten (5.) Schlussformulierung
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Vollzeugnis vs. Arbeitsbestätigung (Beispiele)
Das Vollzeugnis (bitte Link anklicken) ist ein umfassendes Zeugnis, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten ausspricht. Bei der Arbeitsbestätigung (bitte Link anklicken) beschränken sich die Angaben auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.
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Zwischenzeugnis
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können jederzeit vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlangen, das alle Angaben eines Vollzeugnisses enthält. Häufig wird die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses bei betrieblichen Umstrukturierungen verlangt oder wenn der unmittelbare Chef das Unternehmen verlässt.
Kunden über uns:
"Arbeitszeugnis einscannen und nach 3 Tagen weiss man Bescheid - toll und vielen Dank."
P.T. (IT-Verantwortlicher)
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