Müssen Überstunden bezahlt werden, wenn sich der gewünschte Erfolg nicht einstellt?
Ja, ein Arbeitnehmer schuldet grundsätzlich keinen Arbeitserfolg, sondern nur sorgfältiges arbeiten. Stellt sich der gewünschte Erfolg nicht ein, obwohl der Arbeitnehmer sorgfältig gearbeitet hat, muss der Arbeitgeber die Überstunden dennoch bezahlen.
Beispiel:
N ist verantwortlich für eine bestimmte Marketingkampagne. Um die Marketingkampagne richtig aufzusetzen, macht sie viele Überstunden und arbeitet auch am Wochenende. Trotz einer guten und sorgfältig vorbereiteten Marketingkampagne verkauft sich das beworbene Produkt schlechter als erwartet. Da N nicht für den Erfolg der Marketingkampagne verantwortlich gemacht werden kann, hat sie Anspruch auf die Vergütung der geleisteten Überstunden.
Beispiel:
N ist verantwortlich für eine bestimmte Marketingkampagne. Um die Marketingkampagne richtig aufzusetzen, macht sie viele Überstunden und arbeitet auch am Wochenende. Trotz einer guten und sorgfältig vorbereiteten Marketingkampagne verkauft sich das beworbene Produkt schlechter als erwartet. Da N nicht für den Erfolg der Marketingkampagne verantwortlich gemacht werden kann, hat sie Anspruch auf die Vergütung der geleisteten Überstunden.
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