Unter welchen Voraussetzungen bekommt ein Geschäftsführer Arbeitslosengeld?
Ein geschäftsführender Gesellschafter (oder Verwaltungsrat, der massgeblich an "seiner" AG beteiligt ist) muss seine arbeitgeberähnliche Stellung und die damit verbundene Dispositionsfreiheit aufgegeben, damit Arbeitslosengeld bezogen werden kann. D.h. er muss (1.) die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen bzw. Aktienkapital massiv reduzieren und (2.) als Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat zurücktreten.
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