Warum sollte man den Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit kennen?
Für Überstunden kann die Bezahlung bzw. der Ausgleich durch Freizeit ausgeschlossen werden, Art. 321c Abs. 3 OR. Eine solche Vereinbarung kann es für Überzeit nicht geben. Überzeit muss immer und zwingend bezahlt oder durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden, Art. 13 Schweizer Arbeitsgesetz (ArG). Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, Art. 2 ArG, Art. 3 ArG.
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