Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit?
Für alle dem Schweizer Arbeitsgesetz unterstehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 Stunden Art. 9 Abs. 1 lit. a Schweizer Arbeitsgesetz (ArG). Für alle anderen Arbeitnehmende beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 50 Stunden, Art. 9 Abs. 1 lit. b ArG.
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