Überzeit muss immer zusätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden
Wenn Sie mehr als die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Überzeit zwingend mit einem Zuschlag von 25% auf den Normallohn vergüten oder durch Freizeit von gleicher Dauer ausgleichen. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Bestimmung Arbeitnehmende vor einer gesundheitsschädigenden Arbeitsüberlastung schützen.
Wichtig: Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die die Vergütung von Überstunden oder Überzeit grundsätzlich ausschliesst und dafür z.B. eine Woche mehr Urlaub "verspricht" ist rechtlich nicht zulässig. Die sog. Überzeitarbeit muss immer zusätzlich vergütet oder durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen.
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