Kann während der Schwangerschaft gekündigt werden?
Antwort
Nein, eine Kündigung während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft (sog. Sperrfirst nach Niederkunft) ist unwirksam (vgl. Art. 336c Abs. 1 lit. c OR). Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber und/ oder die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung nicht wussten, dass eine Schwangerschaft vorliegt.
Aber Vorsicht: Der Kündigungsschutz gilt nicht:
○ während der Probezeit, Art. 336c Abs. 1 Satz 1 OR;
○ wenn der Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos aufgelöst wird, Art. 337 ff. OR;
○ wenn ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt, Art. 334 Abs. 1 OR;
○ wenn der Arbeitsvertrag durch eine faire Aufhebungsvereinbarung aufgelöst wird, Art. 115 OR i.V.m. Art. 341 OR.
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