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Muss Pikettdienst bezahlt werden?
Antwort
Ob Pikettdienst bzw. Pikettarbeit bezahlt werden muss hängt davon ab, wo der Pikettdienst geleistet wird. Wird der Pikettdienst im Betrieb geleistet, stellt die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit Arbeitszeit dar. Wird der Pikettdienst ausserhalb des Betriebes geleistet, so ist die zur Verfügung gestellte Zeit soweit an die Arbeitszeit anzurechnen, als der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird. Die Wegzeit zu und von der Arbeit ist in diesem Fall an die Arbeitszeit anzurechnen, Art. 15 Abs. 2 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz.
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„Raumtemperatur
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO im Oktober 2022
Um Energie zu sparen, kann in einzelnen Arbeitsräumen oder ganzen Gebäuden die
Temperatur gesenkt werden. Als allgemeiner minimaler Richtwert im Winter für ständige Arbeitsplätze, an denen sitzend gearbeitet wird, gilt in der Regel 21°C. Diese Temperatur kann gesenkt werden.“
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Ihre Beratung am Telefon in Sachen Arbeitsrecht war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.
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